Wie kann ich mich anmelden?
Melden Sie sich am besten telefonisch an (während der Sprechzeiten:
089 / 180 250, ansonsten unter
0179 - 969 0 696 - bitte nicht vor 8 Uhr
morgens und nicht nach 20 Uhr abends); ich kann dann gleich mit Ihnen
einen verbindlichen Termin vereinbaren.
Wenn Sie ein neuer Patient sind, dann sind hierbei natürlich Angaben wie Ihre Telefonnummer (nur Festnetz, nicht Mobil-Nummer) und Ihre vollständige Adresse vonnöten.
Bei neuen Patienten bestätige ich den Termin durch Rückruf unter der angegebenen Rufnummer.
Kann man auch einen Termin außerhalb der offiziellen Sprechzeiten vereinbaren?
Wenn Sie ein neuer Patient sind, dann sind hierbei natürlich Angaben wie Ihre Telefonnummer (nur Festnetz, nicht Mobil-Nummer) und Ihre vollständige Adresse vonnöten.
Bei neuen Patienten bestätige ich den Termin durch Rückruf unter der angegebenen Rufnummer.
Meine Sprechzeitenregelung ist so ausgelegt, dass eigentlich jeder
Terminwunsch (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag; morgens, mittags,
nachmittags, früher Abend) abgedeckt werden kann. In Ausnahmefällen kann
hin und wieder auch ein anderer Termin vereinbart werden (nicht für neue
Patienten).
Hausbesuche finden immer außerhalb der Sprechzeiten statt.
Ich kann meinen Termin nicht einhalten - was muss ich tun?
Hausbesuche finden immer außerhalb der Sprechzeiten statt.
Nicht eingehaltene Termine sind für Heilprakterin wie Patient recht
unerfreulich. Eine rechtzeitige, 1-malige Verlegung des Behandlungstermins
- wenn es denn tatsächlich unabänderlich sein sollte - ist schon mal möglich.
Sollten Sie also einen Termin wirklich nicht einhalten können, so ist dies mindestens 24 Stunden vorher (viele andere Heilpraktiker verlangen bei einer Absage einen Vorlauf von mindestens 48 Stunden) per Telefon oder Brief (nicht per E-Mail !! ) mitzuteilen, damit ich zumindest nicht umsonst auf Sie warte und damit ich für diesen Termin vielleicht (!!!) noch einen anderen Patienten bestellen kann.
Zum einen kann damit diesem anderen Patienten geholfen werden, zum anderen vermeiden Sie damit, dass Ihnen diese extra für Sie reservierte Zeit zwangsläufig in Rechnung gestellt werden muSS.
Erstanamnese
Sollten Sie also einen Termin wirklich nicht einhalten können, so ist dies mindestens 24 Stunden vorher (viele andere Heilpraktiker verlangen bei einer Absage einen Vorlauf von mindestens 48 Stunden) per Telefon oder Brief (nicht per E-Mail !! ) mitzuteilen, damit ich zumindest nicht umsonst auf Sie warte und damit ich für diesen Termin vielleicht (!!!) noch einen anderen Patienten bestellen kann.
Zum einen kann damit diesem anderen Patienten geholfen werden, zum anderen vermeiden Sie damit, dass Ihnen diese extra für Sie reservierte Zeit zwangsläufig in Rechnung gestellt werden muSS.
Für eine erfolgreiche Erstanamnese benötige ich konkrete Hinweise zu
- Vor-Erkrankungen
- Krankheiten innerhalb der Familie
- Aktuelle Medikamenten-Einnahme
- Eventuell aktuelle ärztliche Diagnosen
Wenn möglich, bringen Sie diese Unterlagen in meine Praxis mit.
Wie komme ich in Ihre Praxis?
- Vor-Erkrankungen
- Krankheiten innerhalb der Familie
- Aktuelle Medikamenten-Einnahme
- Eventuell aktuelle ärztliche Diagnosen
Wenn möglich, bringen Sie diese Unterlagen in meine Praxis mit.
Selbstverständlich können Sie eine Begleitperson mitbringen.
Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin kann diese auch beim Gespräch anwesend
sein. Ansonsten kann sich Ihre Begleitperson in meinem bestens
ausgestatteten Wartezimmer oder (gutes Wetter vorausgesetzt!) auf der
Terrasse bei ausreichend aktuellem Lesestoff aufhalten.
Wieviel Zeit widmen Sie dem Patienten?
Dem Patienten reserviere ich je nach vorgesehener Behandlung bis zu einer
vollen Stunde; bei Erstanamnese teilweise bis zu anderthalb Stunden.
Im allgemeinen beträgt mein Zeitaufwand je Patient mit Vorbereitung, Konsultation, Nachbereitung etc. insgesamt etwa bis zum Doppelten des Zeitraumes, den der Patient bei mir verbringt (von der Aufrechterhaltung und Führung der Praxis ganz abgesehen).
Was kostet eine Behandlung?
Im allgemeinen beträgt mein Zeitaufwand je Patient mit Vorbereitung, Konsultation, Nachbereitung etc. insgesamt etwa bis zum Doppelten des Zeitraumes, den der Patient bei mir verbringt (von der Aufrechterhaltung und Führung der Praxis ganz abgesehen).
Dies hängt natürlich von der Art der Behandlung und deren Dauer ab.
Die Abrechnung erfolgt fast immer nach der bis heute gültigen Gebührenordnung
für Heilpraktiker ("GebüH") von 1987, welcher auch die Privatkassen und die
Beihilfe meistens folgen.
Generell beträgt das Honorar für eine volle Stunde zwischen 40 und 60 Euro. Kürzere Behandlungen wie z.B. Eigenblutspritzen werden natürlich nur anteilig abgerechnet.
Im Normalfall ist das Honorar für Ihre Behandlung unmittelbar nach der Konsultation in bar zu entrichten. Bei Behandlungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, gibt es Zwischenrechnungen.
Arbeits-und material-intensive Behandlungen wie Colon-Hydro-Therapie und längerdauernde Behandlungen wie Metabolic-Balance unterliegen anderen Honorarsätzen; Honorar auf Anfrage.
Wenn Sie privatversichert sind, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben oder Beihilfe erhalten, können Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Wer sagt mir, welche Leistungen von meiner Krankenversicherung oder Beihilfe
erstattet werden und wenn ja, in welcher Höhe?
Generell beträgt das Honorar für eine volle Stunde zwischen 40 und 60 Euro. Kürzere Behandlungen wie z.B. Eigenblutspritzen werden natürlich nur anteilig abgerechnet.
Im Normalfall ist das Honorar für Ihre Behandlung unmittelbar nach der Konsultation in bar zu entrichten. Bei Behandlungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, gibt es Zwischenrechnungen.
Arbeits-und material-intensive Behandlungen wie Colon-Hydro-Therapie und längerdauernde Behandlungen wie Metabolic-Balance unterliegen anderen Honorarsätzen; Honorar auf Anfrage.
Wenn Sie privatversichert sind, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben oder Beihilfe erhalten, können Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Dies kann Ihnen nur Ihre eigene Kasse sagen.
In der Regel werden dem Patienten viele Heilpraktikerleistungen von den Privatkassen und von der Beihilfe erstattet; eine genaue und aktuelle Auskunft erhalten Sie dort. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Leistungen Ihre Kasse erstattet. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten im Regelfall kaum Heilpraktikerleistungen.
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen kann da äußerst sinnvoll sein. Diese Zusatzversicherungen erstatten dem Patienten Heilpraktikerrechnungen im vertraglich vereinbarten Umfang.
Die Krankenversicherung hat die Rechnung zurückgeschickt und bezahlt einige
Leistungen nicht oder nur teilweise.
In der Regel werden dem Patienten viele Heilpraktikerleistungen von den Privatkassen und von der Beihilfe erstattet; eine genaue und aktuelle Auskunft erhalten Sie dort. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Leistungen Ihre Kasse erstattet. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten im Regelfall kaum Heilpraktikerleistungen.
Eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen kann da äußerst sinnvoll sein. Diese Zusatzversicherungen erstatten dem Patienten Heilpraktikerrechnungen im vertraglich vereinbarten Umfang.
Als Ihre verantwortungsbewusste Heilpraktikerin habe ich genau die
Behandlungsmethoden angewandt und die Medikamente verwendet, die für Ihre
Beschwerden aufgrund jahrhundertelanger Erkenntnisse und aufgrund meiner
langjährigen Erfahrung als Heilpraktikerin für Sie optimal sind.
Meine Aufgabe besteht darin, Sie zu heilen oder Ihre Beschwerden zumindest zu lindern.
Dass es deshalb wenig sinnvoll wäre, die Behandlungsmethoden nach der Erstattungsfähigkeit durch eine Kasse vorzunehmen, liegt auf der Hand. Insofern muss der Patient die Leistungen, die ich als Heilpraktikerin für seine Gesundung erbracht habe, manchmal teilweise oder ganz aus der eigenen Tasche bezahlen.
Empfehlenswert ist es, für Heilpraktiker-Leistungen eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese ist gemeinhin nicht übermäßig teuer.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Meine Aufgabe besteht darin, Sie zu heilen oder Ihre Beschwerden zumindest zu lindern.
Dass es deshalb wenig sinnvoll wäre, die Behandlungsmethoden nach der Erstattungsfähigkeit durch eine Kasse vorzunehmen, liegt auf der Hand. Insofern muss der Patient die Leistungen, die ich als Heilpraktikerin für seine Gesundung erbracht habe, manchmal teilweise oder ganz aus der eigenen Tasche bezahlen.
Empfehlenswert ist es, für Heilpraktiker-Leistungen eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese ist gemeinhin nicht übermäßig teuer.
Nicht wenige Patienten suchen in der alternativen Medizin Gesundung oder
zumindest Linderung ihrer Leiden.
Diese Leistungen sind vom Patienten zu bezahlen. Den Rechnungsbetrag kann der Patient dann anschließend bei seiner Krankenversicherung geltend machen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch kaum solche Heilbehandlungen; diese Leistungen werden meist nur von Privatversicherungen oder per Beihlife (ganz oder teilweise) erstattet.
Sie als Patient möchten verständlicherweise die Kosten für Ihre Gesundheitsvorsorge limitieren, sprich: sich ausreichend versichern auch für Ihre Konsultationen bei mir als Heilpraktikerin.
Als Service für meine Patienten habe ich eine (unvollständige) Liste von Krankenversicherungen zusammengestellt, die Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen anbieten.
Warum soll ich zum Heilpraktiker statt zum Arzt gehen, wenn ich dann vielleicht
extra zahlen muss?
Diese Leistungen sind vom Patienten zu bezahlen. Den Rechnungsbetrag kann der Patient dann anschließend bei seiner Krankenversicherung geltend machen. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch kaum solche Heilbehandlungen; diese Leistungen werden meist nur von Privatversicherungen oder per Beihlife (ganz oder teilweise) erstattet.
Sie als Patient möchten verständlicherweise die Kosten für Ihre Gesundheitsvorsorge limitieren, sprich: sich ausreichend versichern auch für Ihre Konsultationen bei mir als Heilpraktikerin.
Als Service für meine Patienten habe ich eine (unvollständige) Liste von Krankenversicherungen zusammengestellt, die Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen anbieten.
Jeder Patient trifft die freie Entscheidung, ob er zum Arzt geht oder zum
Heilpraktiker. Übrigens: Eine Praxisgebühr wird bei mir (wie bei allen
Heilpraktikern) nicht erhoben. Und auch bei ärztlichen Leistungen wird
bekanntlich beileibe nicht mehr alles durch die Kassen erstattet, so dass auch
dort Zuzahlungen seitens des Patienten anfallen können.
"Der kleine Sohn der Freundin meiner früheren Kollegin hat Fieber! Was raten Sie
(umfassend und selbstverständlich gratis)?"
Spontane Anfragen dieser Art sind gewiss gut gemeint, können aber in keinem
Fall beantwortet werden: Es wäre schlichtweg verantwortungslos, Ferndiagnosen
zu erstellen über Personen, die man nie zu Gesicht bekommen hat.
(Dennoch sind derartige Anfragen ZU MEINEM EWIGEN VERDRUSS nicht selten in meiner Praxis .....)
Insofern rate ich ausschließlich dazu, das Sorgenkind in fachspezifische Behandlung - das kann auch meine Praxis sein - zu schicken, damit eine Anamnese erstellt und der Patient schnell richtig behandelt werden kann.
Stellungnahmen zu Diagnosen oder Behandlungsweisen von Kliniken, anderen Heilpraktikern oder Ärzten sind grundsätzlich nicht möglich.
Gibt es auch telefonische Beratung?
(Dennoch sind derartige Anfragen ZU MEINEM EWIGEN VERDRUSS nicht selten in meiner Praxis .....)
Insofern rate ich ausschließlich dazu, das Sorgenkind in fachspezifische Behandlung - das kann auch meine Praxis sein - zu schicken, damit eine Anamnese erstellt und der Patient schnell richtig behandelt werden kann.
Stellungnahmen zu Diagnosen oder Behandlungsweisen von Kliniken, anderen Heilpraktikern oder Ärzten sind grundsätzlich nicht möglich.
Telefonische Beratung ist natürlich möglich bei Patienten, die sich aktuell
in Behandlung befinden und die zwischen zwei Behandlungsterminen eine Frage
haben. Auch bei Patienten, die schon länger in meiner Kartei vertreten sind,
ist telefonische Beratung möglich.
Bedenken Sie aber bitte, dass diese Auskünfte (juristisch) unverbindlich sind, dass Auskünfte zu Behandlungsweisen etc., z.B. von Ärzten und Kliniken sowie ausführliche Auskünfte natürlich meist in Rechnung gestellt werden müssen und dass sie keinesfalls die notwendige Konsultation ersetzen.
Bitte vermeiden Sie Anrufe vor 8 Uhr morgens, nach 20 Uhr abends und an Sonn- und Feiertagen. Außerhalb der Sprechzeiten (diese sind: Montag: 8 bis 13 Uhr; Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14 bis 18 Uhr 30) wählen Sie bitte ausschließlich 0179 - 969 0 696.
Ich bin krank - bitte rufen Sie mich JEDEN Tag ein Mal an, wie es mir geht.
Bedenken Sie aber bitte, dass diese Auskünfte (juristisch) unverbindlich sind, dass Auskünfte zu Behandlungsweisen etc., z.B. von Ärzten und Kliniken sowie ausführliche Auskünfte natürlich meist in Rechnung gestellt werden müssen und dass sie keinesfalls die notwendige Konsultation ersetzen.
Bitte vermeiden Sie Anrufe vor 8 Uhr morgens, nach 20 Uhr abends und an Sonn- und Feiertagen. Außerhalb der Sprechzeiten (diese sind: Montag: 8 bis 13 Uhr; Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14 bis 18 Uhr 30) wählen Sie bitte ausschließlich 0179 - 969 0 696.
"Wenn Ihnen als Heilpraktikerin wirklich etwas an meiner Gesundheit liegt,
dann rufen Sie mich doch bitte JEDEN Abend an, damit wir in aller Ruhe ein
Stündchen oder länger über meinen aktuellen Gesundheitsstatus und über
Sonstiges plaudern können!!"
- ein nicht nur hin und wieder geäußertes Postulat von Patienten.
Da die Gesundheit meiner Patienten mein ureigenstes Anliegen ist, wird diese bei den Konsultationen in meiner Praxis ausführlichst besprochen. Zwischen den Konsultationen ist telefonische Kurz-Beratung zu aktuellen Gesundheitsfragen des Patienten zu normalen Tageszeiten natürlich möglich; längere Auskünfte sind in aller Regel kostenpflichtig.
Ich bin unzufrieden in dieser Klinik - bitte kommen Sie heimlich und behandeln mich!
- ein nicht nur hin und wieder geäußertes Postulat von Patienten.
Da die Gesundheit meiner Patienten mein ureigenstes Anliegen ist, wird diese bei den Konsultationen in meiner Praxis ausführlichst besprochen. Zwischen den Konsultationen ist telefonische Kurz-Beratung zu aktuellen Gesundheitsfragen des Patienten zu normalen Tageszeiten natürlich möglich; längere Auskünfte sind in aller Regel kostenpflichtig.
"Ich bin in der Klinik, aber unzufrieden mit den Behandlungsweisen."
Dieser Wunsch ist sowohl aus juristischen wie aus medizinischen Gründen strikt abzulehnen. Jeder Patient muss sich vorher definitiv entscheiden, welche Art der Behandlung er wünscht.
Eine Behandlung in meiner Naturheilkundepraxis ist frühestens nach Beendigung des Klinikaufenthaltes möglich.
Ich würde Ihre Praxis gerne weiter empfehlen
Dieser Wunsch ist sowohl aus juristischen wie aus medizinischen Gründen strikt abzulehnen. Jeder Patient muss sich vorher definitiv entscheiden, welche Art der Behandlung er wünscht.
Eine Behandlung in meiner Naturheilkundepraxis ist frühestens nach Beendigung des Klinikaufenthaltes möglich.
Wenn Sie mit meiner Arbeit zufrieden sind, so freue ich mich sehr über
Mund-zu-Mund-Propaganda. Die meisten neuen Patienten kommen zu mir gerade
aufgrund solch persönlicher Empfehlung.
Sie können Ihre Bekannten und Verwandten, die einen Internetanschluss besitzen, auch gern auf meine Website aufmerksam machen!
Ist Ihr naturheilpraktisches Wissen auf dem letzten Stand?
Sie können Ihre Bekannten und Verwandten, die einen Internetanschluss besitzen, auch gern auf meine Website aufmerksam machen!
Ich widme mich ständiger Fortbildung, zum einen durch Fachliteratur, zum
anderen durch Fortbildungsveranstaltungen, die meist an den Wochenenden
stattfinden.
Darüber hinaus stehe ich in ständigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit anderen Heilpraktikern.
Dieses Wissen fließt in meine tägliche Arbeit ein, zum Wohle meiner Patienten.
Warum ist Ihre Praxis nicht sechs oder sieben Tage die Woche von morgens bis abends geöffnet?
Darüber hinaus stehe ich in ständigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit anderen Heilpraktikern.
Dieses Wissen fließt in meine tägliche Arbeit ein, zum Wohle meiner Patienten.
Meine Tätigkeit umfasst (wie die jedes selbständigen Heilpraktikers) neben der
direkten Behandlung von Patienten ein weites Spektrum von weitreichenden
Tätigkeiten, die mittelbar und unmittelbar mit der Praxis und den Patienten
zusammenhängen.
Diese unabdingbaren und für den Patienten unsichtbaren Tätigkeiten nehmen nicht wenig Zeit in Anspruch.
Warum schließen immer mehr Naturheilpraxen?
Diese unabdingbaren und für den Patienten unsichtbaren Tätigkeiten nehmen nicht wenig Zeit in Anspruch.
Leider erkennen immer weniger Patienten die Wertigkeit einer individuellen,
persönlichen, naturheilpraktischen Behandlung auf der Basis von hochmotivierten
und fachlich hochgebildeten Naturheilpraktikern und sind bereit, für diese
Sonderbehandlung zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung Geld
aufzubringen.
Das Aufrechterhalten einer Naturheilpraxis ist mit Kosten verbunden, die immer weniger Heilpraktiker ohne den Rückhalt einer Abrechnung über eine Kasse UND ohne den Rückhalt einer kostenbewußten Klientel aufbringen können - und die deshalb ihre Praxen unwiderruflich schließen oder werden schließen müssen.
Unter der Maxime "Geiz ist geil" kann keine Naturheilpraxis überleben.
Unter der Maxime "Geiz ist geil" wird auch keine Naturheilpraxis überleben.
Das Aufrechterhalten einer Naturheilpraxis ist mit Kosten verbunden, die immer weniger Heilpraktiker ohne den Rückhalt einer Abrechnung über eine Kasse UND ohne den Rückhalt einer kostenbewußten Klientel aufbringen können - und die deshalb ihre Praxen unwiderruflich schließen oder werden schließen müssen.
Unter der Maxime "Geiz ist geil" kann keine Naturheilpraxis überleben.
Unter der Maxime "Geiz ist geil" wird auch keine Naturheilpraxis überleben.



